Unser Service für Privatkunden
Markenvertretung
Wir vertreten bekannte Hersteller von Gas Heizwert und Gas Brennwertgeräten.
De Dietrich, Vaillant, Löblich, Wolf, Gebe, Ferroli, Junkers und Rapido geben uns das Vertrauen ihre Geräte bestens zu servicieren. Dieses Vertrauen geben wir gerne weiter und bieten unseren Kunden eine sichere, fachgerechte und langlebige Servicepartnerschaft.
Werkskundendienst
Für De Dietrich betreuen wir die Region Ost als Werkskundendienst. Spezielle Schulungen garantieren Ihnen beste Beratung und bestes Service.
Jahresservice
Eine Gerät läuft nur sicher mit fachgerechtem Service. Sparen Sie langfristig indem Sie von Beginn an richtig und professionell ihr Heizgerät warten lassen. Wir betreuen Gas Heizwertgeräte und Gas Brennwertgeräte gemäß ÖVGW GK 72 jährliche Wartung und Sicherheitsüberprüfung oder lt. Angabe des Gerätehersteller.
Elektronikservice
Keine Panik vor dem Update. Von Smarthome Lösungen über herkömmliche Regelungen, Steuerungen und Elektrik. Wir stimmen ihr System individuell auf sie ab und sorgen dafür dass es funktioniert.
Inbetriebnahmen und Übergaben
Wir führen sämtliche Arbeiten inklusive aller notwendigen Elektroinstallationen für Heizgeräte durch und kümmern um uns um alle erforderlichen Befunde und Messprotokolle. Ihr Rundumservice von Urban.
Messungen
Zuviel Paragraphen und Vorschriften? Keine Sorge, wir führen alle notwendigen Messungen durch und erinnern Sie rechtzeitig an die Intervallmessungen. Unser Service für ihre saubere Heizlösung.
- Messungen für Wien
Abgasmessung Wien gem. §6 Luftreinh.Gesetz LGBL 81c, Bundesland Wien, Abgasmessung Intervalle gemäß § 23 Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz, LGBI. F. Wien Nr.14/2016. Gasförmige Brennstoffe : Spätestens innerhalb von 4 Wochen ab Inbetriebnahme, mindestens alle 4 Jahre bis 26,0kw, alle 2 Jahre ab 26,0 kW -50 kW, jährlich ab 50,0 kW
- Messungen für Niederösterreich
Landesrecht Niederösterreich Abschnitt E, Überprüfung von Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln § 27 Von 6-50 kW alle 3 Jahre. Ab 50,0 kW jährlich Luftzahlmessung lt. ÖVGW RL 12 für kamingebundene Gasgeräte, sowie Geräte welche die Verbrennungsluftzufuhr aus dem Aufstellraum entnehmen.
Befunde und Diagnosen
Wir betrachten alle Aktoren in einem System, denn die Heizung hört nicht beim Gerät auf und kurz gesagt sie sollte einfach nur funktionieren, oder? Dafür erstellen und berechnen wir Anlagendatenblätter, Befunde sowie spezielle Kesseldimensionierungsbefunde. Auch Wasserdiagnosen gehören zu unseren Leistungen. Sauberes Wasser – saubere Wärme.
Leistung die ankommt.
Unser Service für Gewerbekunden
Diagnoseleistungen
In großen Anlagen ist es komplex alle Faktoren effizient abzustimmen. Wir überprüfen alle Aktoren ihres Großsystems und führen Wassermessungen durch.
Jahresservice
Wir groß auch immer ihre Anlage ist – wir bieten ihnen ihre persönliche Lösung für Jahresservices von Gas Heizwertgeräten, Gas Brennwertgeräten gemäß ÖVGW GK 72 jährliche Wartung und Sicherheitsüberprüfung oder lt. Angabe des Gerätehersteller.
Elektronikservice
Für ihr System und Anlagen warten wir ihre Regelung, Steuerung und Elektrik und stimmen sie aufeinander ab.
Inbetriebnahmen und Übergaben
Für Großprojekte für wir sämtliche Arbeiten inklusive aller notwendigen Elektroinstallationen für Heizgeräte durch und kümmern um uns um alle erforderlichen Befunde und Messprotokolle. Ihr Business-Rundumservice von Urban.
Messungen
Für ihre individuelle Großanlage führen wir alle notwendigen Messungen durch und erinnern Sie rechtzeitig an die Intervallmessungen. Unser Service für einer saubere Heizlösung.
- Messungen für Wien
Abgasmessung Wien gem. §6 Luftreinh.Gesetz LGBL 81c, Bundesland Wien, Abgasmessung Intervalle gemäß § 23 Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz, LGBI. F. Wien Nr.14/2016. Gasförmige Brennstoffe : Spätestens innerhalb von 4 Wochen ab Inbetriebnahme, mindestens alle 4 Jahre bis 26,0kw, alle 2 Jahre ab 26,0 kW -50 kW, jährlich ab 50,0 kW
- Messungen für Niederösterreich
Landesrecht Niederösterreich Abschnitt E, Überprüfung von Zentralheizungsanlagen mit Heizkesseln § 27 Von 6-50 kW alle 3 Jahre. Ab 50,0 kW jährlich Luftzahlmessung lt. ÖVGW RL 12 für kamingebundene Gasgeräte, sowie Geräte welche die Verbrennungsluftzufuhr aus dem Aufstellraum entnehmen.